Informations- und Dokumentationspflicht

Ab dem 22.05.2007 wird das Versicherungsvermittlerrecht in Deutschland neu geregelt. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (ABl. L 9 S. 3 vom 15. Januar 2003, nachfolgend Richtlinie genannt).
Ziel der Richtlinie ist der Verbraucherschutz und die Harmonisierung des Vermittlermarktes. Die Interessen der Verbraucher sollen durch die Registrierungspflicht und eine Normierung der Informations- und Dokumentationspflichten des Vermittlers geschützt werden.   >>> Gesetzesentwurf >>>

 

Änderung in der Zusammenarbeit

Die Wesentlichen Änderungen hat der Vermittler vorab zu erfüllen. Diese sind

      • Auskunftspflicht des Vermittlers
      • Sachkundenachweis
      • Versicherungsnachweis (Berufshaftpflicht)
      • Besitz eines guten Leumunds
      • Finanzielle Leistungsfähigkeit
      • Eintragungspflicht bei der zuständigen Behörde / öffentliches Register

Die erforderlichen Nachweise können Sie hier einsehen.
Die Eintragung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer. Weiterhin besteht eine

      • Beratungs- und Dokumentationspflicht

Dies bedeutet, die Aufzeichnung des Gesprächs mit Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Kriterien, welche für ein Produkt ausschlaggebend waren.

Kontakt

Am Büfing 10
79194 Gundelfingen

Tel. 0761 / 59 32 750
Fax 0761 / 59 32 751
 

Rechtsform

  • Einzelfirma
     

Steuernummer

  • 07375/01402
    Finanzamt Freiburg-Land
     

Vermittlerregister

  • Eintragung hierD-QSLV-I0RH3-58
     

Registerstelle

  • IHK Südlicher Oberrhein

 

 

 

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