Änderung in der Zusammenarbeit
Die Wesentlichen Änderungen hat der Vermittler vorab zu erfüllen. Diese sind
- Auskunftspflicht des Vermittlers
- Sachkundenachweis
- Versicherungsnachweis (Berufshaftpflicht)
- Besitz eines guten Leumunds
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eintragungspflicht bei der zuständigen Behörde / öffentliches Register
Die erforderlichen Nachweise können Sie hier einsehen. Die Eintragung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer. Weiterhin besteht eine
- Beratungs- und Dokumentationspflicht
Dies bedeutet, die Aufzeichnung des Gesprächs mit Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Kriterien, welche für ein Produkt ausschlaggebend waren.
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