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ProduktauswahlEs gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, privat Vorsorge zu treffen. |
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Das Alterseinkünftegesetz regelt u. a. den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften. Dies bedeutet, dass die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge (z. B. gesetzliche Rentenversicherung, private Basisrente) eingezahlten Beiträge von der Steuer freigestellt werden und die darauf beruhenden Leistungen in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung unterliegen. Dieser Übergang vollzieht sich schrittweise: Im Jahr 2005 sind 60% der Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich abzugsfähig. In den folgenden Jahren erhöht sich der Abzugsbetrag um jährlich 2%-Punkte, sodass ab 2025 die Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge vollständig abzugsfähig sind. Weil insbesondere die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise steuerfrei gestellt werden, verbleibt dem Bürger mehr Geld, steuerlich geförderte private und betriebliche Altersversorgung zu betreiben. Im Gegenzug unterliegen ab 2005 gesetzliche und vergleichbare Renten zu 50% der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Dies gilt für bereits laufende oder im Jahre 2005 erstmals ausgezahlte Renten. Wer später in Rente geht, muss mehr Steuern zahlen, da der Besteuerungsanteil für jeden neuen Rentenjahrgang bis zum Jahr 2020 um jeweils 2%-Punkte auf 80% und anschließend bis zum Jahr 2040 in Schritten von 1%-Punkt auf 100% ansteigt. Der sich nach Maßgabe dieser Prozentsätze ergebende steuerfreibleibende Teil der Rente wird auf Dauer festgeschrieben. Quelle: gdv.de |
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Das neue Altersvorsorgesystem sieht künftig ein 3-Schichten-Modell vor:
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