Betriebsrente auch in kleinen Unternehmen …
 Auch wer wie diese Arzthelferinnen in einem kleinen Unternehmen arbeitet, kann im Alter eine Rente vom Betrieb erhalten. Dafür sorgt ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung: Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann verlangen, dass ein Teil seines Gehalts für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Wegen des geringen Verwaltungsaufwands ist die Direktversicherung für kleine und mittlere Unternehmen besonders geeignet. Dabei schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag ab und überweist den umgewandelten Teil des Gehalts direkt an die Versicherung. Diese Beiträge bleiben bis zu einer bestimmten Höhe (derzeit 2.496 Euro jährlich) steuerfrei und sind zudem bis Ende des Jahres 2008 nicht sozialabgabenpflichtig. Ein weiterer Vorteil können besonders günstige Gruppentarife sein.
Quelle: gdv.de
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